Vor Beginn einer Bau- oder Abbruchmaßnahme werden ohne Ausnahme Schadstoffkataster bzw. Gefahrenstoff-Gutachten erstellt. Basierend auf diesen, werden daraufhin Sanierungskonzepte und Entsorgungswege optimal ausgearbeitet und festgelegt. Somit wird sichergestellt, dass sich die Fachkräfte der AWR Abbruch GmbH in keiner unvorhersehbaren Situation wiederfinden können. Eine Schadstoffsanierung wird meist in älteren Gebäuden notwendig. Meist handelt es sich hierbei um belastete Schadstoffe wie Asbest (schwach und fest gebunden), KMF (krebserregend), PCB, MKW oder PAK. Das nach TRGS geprüfte Fachpersonal der AWR Abbruch GmbH kümmert sich um alle Bereiche der Gefahrensanierung auf den verschiedenen Baustellen. Auch der Umgang mit schwachgebundenem Asbest ist dem Personal nach GefStoffV § 9 gestattet. Das AWR-Team arbeitet in kontaminierten Bereichen selbstverständlich nur mit hier zugelassenen Maschinen und arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersuchtem und geschultem Fachpersonal. Sowohl die personal- als auch die gerätetechnische Ausstattung ist in allen Gefahrenstoffarten und Schweregraden auf dem neusten Stand.